Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bis zum 09. Februar 2022 verlängert.
Folgende wichtige Änderungen haben sich ergeben:
- Ab dem 13. Januar entfällt für Sporttreibende die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-Plus-Bereichen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben.
- Ab dem 13. Januar ist für Sporttreibende ab dem Tag der Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung (Booster-Impfung) sowie für Sporttreibende, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben, kein Testnachweis mehr nötig.
- An den bereits geltenden Erleichterung für Kinder und Jugendliche sowie für Trainer hat sich nichts geändert.